Allgemeine Geschäftsbedingungen
BIO-Hotel-Restaurant FLACHSHAUS
Bitte beachten Sie, dass bei Nichtinanspruchnahme oder Absage Ihres Aufenthaltes ggf. Stornokosten in Höhe von bis zu 80 % des Arragementpreises anfallen können. Selbstverständlich entstehen diese Kosten ausschließlich dann, wenn wir das stornierte Zimmer nicht wieder vergeben können. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Hotelstornoversicherung. Hier – wie auf unserer „Partner“-Seite unter „Service“ – finden Sie einen Link zu unserem Partner ELVIA-Reiseversicherungen. Von dort können Sie in wenigen Schritten zu günstigen Konditionen die Versicherung abschließen.
Diese Regelung haben wir aus den Informationen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes bezüglich des Beherbungsvertrages übernommen. Hierin heißt es wie folgt:
Der Beherbungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Entsprechend dem Grundsatz „pacta sunt servanda“ kann der bereits zustandegekommene Beherbergungsvertrag nicht von einer Vertragspartei einseitig gelöst, die Bestellung eines einmal in einem Hotel oder sonstigem Beherbergungsbetrieb bebuchten Zimmers nicht rückgängig gemacht werden. Dieser Grundsatz gilt völlig unabhängig vom Zeitpunkt oder den Gründen für die Abbestellung. Entscheidend ist allein, dass der Grund für die Nichtinanspruchnahme des Zimmers in der Sphäre des Gastes liegt. Ein Recht des Gastes auf „sanktionslose“ Stornierung besteht nicht. Der die vom Hotelier erbrachte Leistung nicht annehmende Gast ist weiterhin nach § 535 Satz 2 BGB zur Entrichung der Gegenleistung verpflichtet.
Dieser oftmals unter der Bezeichung „Stornogebühren“ geführte Anspruch des Hoteliers ist ein reiner Vertragserfüllungsanspruch auf den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen. Nicht angefallene Betriebskosten – etwa für die Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche – hat sich der Hotlier gemäß § 552 Satz 2 BGB anspruchsmildernd anrechnen zu lassen. Die Höe dieser anzurechnenden Einsparung richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfasses. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen mit 20 % des Übernachtungspreises regelmäßig als angemessen erachtet.
Hotel & Restaurant Flachshaus
Feldstr. 29
47669 Wachtendonk
Tel.: 02836 – 84 94
Fax.: 02836 – 85 460
kontakt@hotel-flachshaus.de